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Tierversicherungen: ein paar Ratschläge, um problemlos erstattet zu werden!


07.06.2012 07:10
Heutzutage kann man Versicherungen für Haustiere kaum noch von Versicherungen für Menschen unterscheiden, was die Leistungen und Ausschlüsse betrifft. Das Gleiche gilt für die Versicherungsbedingungen: jeder Versicherer hat seine eigenen Bedingungen, doch es gibt allgemein gültige Bedingungen, die man immer beachten muss, da sonst die Leistungen gemindert oder sogar verweigert werden können. Hier einige Beispiele.

Die Anzeigepflicht nicht vergessen!

Kein Unterschied zwischen Tier und Mensch: wenn man wichtige Tatsachen, die beim Abschluss der Police erfragt worden sind verschweigt oder unrichtig mitteilt, gibt das dem Versicherer das Recht, besagte Police umgehend zu kündigen, indem er als Begründung die Anzeigepflicht angibt. Falls der Versicherer bemerken sollte, dass Ihre Katze oder Ihr Hund schon vor der Unterzeichnung der Versicherung krank war und Sie das nicht angegeben haben, wird er sich weigern, die entsprechende Deckung zu leisten. Ausserdem kann er die Police kündigen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Prämien mindestens bis zum Kündigungsdatum bezahlen!

Melden Sie einen Schadensfall so schnell wie möglich!


Wie bei jeder anderen Police ist der versicherte Tierhalter verpflichtet, den Versicherer im Schadensfall so schnell wie möglich zu unterrichten. Manche Versicherer gewähren dem Eigentümer nur zwei oder drei Tage, um die Versicherung zu informieren: nach dieser Frist können die Leistungen reduziert oder verweigert werden. Wie bei jeder anderen Krankenversicherung muss der Versicherer über alle die Behandlung betreffenden Belege (Diagnose, Rezept, Rechnung) verfügen und kann gegebenenfalls auch seinerseits eine Expertise anfordern, wenn er das für nötig befindet. Je nach Versicherung kann sogar für das Einschläfern eines schwer verletzten oder kranken Tiers eine vorhergehende Bewilligung seitens des Versicherers obligatorisch sein, damit die Kosten erstattet werden. Vergessen Sie deshalb nicht, bei einem Schadensfall Ihren Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren, um sich zu erkundigen, wie Sie vorgehen müssen, um Anrecht auf eine Erstattung zu haben.

Sie verkaufen, tauschen oder verschenken ein Haustier: was wird aus der Versicherungspolice?


Ein Besitzerwechsel ist für den Versicherer von Bedeutung: man muss folglich dieses Ereignis so schnell wie möglich (im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen ab dem Moment, an dem das Tier einen neuen Besitzer hat) der Versicherung melden. Zwar beenden manche Versicherer den Vertrag bei einem Besitzerwechsel, aber andere übertragen automatisch den Vertrag mit allen Rechten und Verpflichtungen auf den neuen Besitzer. Wenn letzterer gegen diesen Transfer sein sollte, hat er normalerweise eine kurze Frist, um dies dem Versicherer mitzuteilen. Wenn Sie vorhaben, Ihr Haustier zu verschenken oder zu verkaufen, sollten Sie die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Police konsultieren und daran denken, den künftigen Besitzer darüber zu informieren!

Generell muss jede Veränderung, die sich auf die Angaben der Versicherungspolice bezieht, der Versicherung gemeldet werden. Je nach Versicherer kann das nicht nur den Tierhalter betreffen, sondern auch den Tierarzt, die Tätigkeit, die das Tier ausführt, sofern es sich um ein Arbeitstier handelt, und in manchen Fällen sogar seinen Handelswert. Dazu kommt die Verpflichtung, die Versicherung über ein verändertes Risiko, dem das Tier ausgesetzt sein könnte, zu informieren. Ausser die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Police aufmerksam zu lesen, raten wir Ihnen, sich abzusichern und Ihren Versicherer unverzüglich über jedes Ereignis zu unterrichten, das eine Änderung der Situation Ihres Tiers oder Sie selbst als Halter betrifft: das ist das einzige Mittel, um sich im Schadensfall vor unvorhergesehenen Kosten zu schützen.
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